Zertifizierte Fortbildung


Die Kongresse MEDICA in Düsseldorf und MEDCONGRESS Baden-Baden wurden mit als erste in Deutschland zertifiziert. Zu Beginn in Kooperation mit der Bayerischen Ärztekammer (Pilotprojekt), danach mit der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Hessen. Mittlerweile zertifizieren alle Ärztekammern, so dass künftig mit den für den Veranstaltungsort zuständigen Kammern kooperiert wird.

Voraussetzungen der Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen
Die Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme setzt voraus, dass die zu vermittelnden Fortbildungsinhalte
  • den Zielen der Berufsordnung und dieser Fortbildungsordnung entsprechen
  • die bundeseinheitlichen Empfehlungen der Ärztekammern für die Qualitätssicherung der ärztlichen Fortbildung (in: „Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung“) berücksichtigen;
  • frei von wirtschaftlichen Interessen sind.

Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen
Die Fortbildungsmaßnahmen werden mit Punkten bewertet. Grundeinheit ist eine 45-minütige Fortbildungseinheit. Folgende Arten von Fortbildungsmaßnahmen sind für das Fortbildungszertifikat geeignet und werden wie folgt bewertet:

Kategorie A: Vortrag und Diskussion
1 Punkt pro Fortbildungseinheit, maximal 8 Punkte pro Tag

Kategorie B: Mehrtägige Kongresse im In- und Ausland,
wenn kein Einzelnachweis entsprechend Kategorie A bzw. C
erfolgt, 3 Punkte pro 1/2 Tag bzw. 6 Punkte pro Tag

Kategorie C: Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes
einzelnen Teilnehmers (z. B. Workshop, Arbeitsgruppen,
Qualitätszirkel, Balintgruppen, Kleingruppenarbeit, Supervision,
Fallkonferenzen, Literaturkonferenzen, praktische Übungen)
  1. 1 Punkt pro Fortbildungseinheit, 1 Zusatzpunkt pro
    Veranstaltung bis zu 4 Stunden
  2. höchstens 2 Zusatzpunkte pro Tag
Kategorie D: Strukturierte interaktive Fortbildung über Printmedien, Online-
medien und audiovisuelle Medien mit nachgewiesener
Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolgs in Schriftform.
1 Punkt pro Übungseinheit

Kategorie E: Selbststudium durch Fachliteratur und –bücher sowie Lehrmittel
innerhalb der Kategorie E werden höchstens [30] [50] Punkte für
[drei] [fünf] Jahre anerkannt

Kategorie F: Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge
  1. Autoren erhalten 1 Punkt pro Beitrag
  2. Referenten/Qualitätszirkelmoderatoren erhalten 1 Punkt pro

Beitrag/Poster/Vortrag zusätzlich zu den Punkten der Teilnehmer

Kategorie G: Hospitationen
1 Punkt pro Stunde, höchstens 8 Punkte pro Tag

Kategorie H: Curriculär vermittelte Inhalte, z. B. in Form von curriculärer
Fortbildungsmaßnahmen, Weiterbildungskurse, die nach der
Weiterbildungsordnung für eine Weiterbildungsbezeichnung
Vorgeschrieben sind, Zusatzstudiengänge
1 Punkt pro Fortbildungseinheit

Lernerfolgskontrolle: 1 Zusatzpunkt bei den Kategorien A und C

Die Ärztekammer erlässt ergänzende Richtlinien zur Bewertung der Fortbildungs-maßnahmen, bei denen sie die bundeseinheitlichen Kriterien zugrundelegt. Die Richtlinien enthalten auch die Ausnahmen, bei denen die Höchstanrechnung von Bewertungspunkten in begründeten Ausnahmefällen in den einzelnen Kategorien bei ansonsten gleichwertiger Fortbildung überschritten werden darf.

KV-Richtlinien
Die MEDICA-Kurse werden nach den KV-Richtlinien und/oder der Weiterbildungsordnung und/oder den Kursinhalten der Bundesärztekammer durchgeführt.