Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen
Die Fortbildungsmaßnahmen werden mit Punkten bewertet. Grundeinheit ist eine 45-minütige Fortbildungseinheit. Folgende Arten von Fortbildungsmaßnahmen sind für das Fortbildungszertifikat geeignet und werden wie folgt bewertet:
| Kategorie A: | Vortrag und Diskussion 1 Punkt pro Fortbildungseinheit, maximal 8 Punkte pro Tag |
| Kategorie B: | Mehrtägige Kongresse im In- und Ausland, wenn kein Einzelnachweis entsprechend Kategorie A bzw. C erfolgt, 3 Punkte pro 1/2 Tag bzw. 6 Punkte pro Tag |
| Kategorie C: | Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers (z. B. Workshop, Arbeitsgruppen, Qualitätszirkel, Balintgruppen, Kleingruppenarbeit, Supervision, Fallkonferenzen, Literaturkonferenzen, praktische Übungen)
|
| Kategorie D: | Strukturierte interaktive Fortbildung über Printmedien, Online- medien und audiovisuelle Medien mit nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolgs in Schriftform. 1 Punkt pro Übungseinheit |
| Kategorie E: | Selbststudium durch Fachliteratur und –bücher sowie Lehrmittel innerhalb der Kategorie E werden höchstens [30] [50] Punkte für [drei] [fünf] Jahre anerkannt |
| Kategorie F: | Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge
Beitrag/Poster/Vortrag zusätzlich zu den Punkten der Teilnehmer |
| Kategorie G: | Hospitationen 1 Punkt pro Stunde, höchstens 8 Punkte pro Tag |
| Kategorie H: | Curriculär vermittelte Inhalte, z. B. in Form von curriculärer Fortbildungsmaßnahmen, Weiterbildungskurse, die nach der Weiterbildungsordnung für eine Weiterbildungsbezeichnung Vorgeschrieben sind, Zusatzstudiengänge 1 Punkt pro Fortbildungseinheit |
| Lernerfolgskontrolle: | 1 Zusatzpunkt bei den Kategorien A und C |
Die Ärztekammer erlässt ergänzende Richtlinien zur Bewertung der Fortbildungs-maßnahmen, bei denen sie die bundeseinheitlichen Kriterien zugrundelegt. Die Richtlinien enthalten auch die Ausnahmen, bei denen die Höchstanrechnung von Bewertungspunkten in begründeten Ausnahmefällen in den einzelnen Kategorien bei ansonsten gleichwertiger Fortbildung überschritten werden darf.
KV-Richtlinien
Die MEDICA-Kurse werden nach den KV-Richtlinien und/oder der Weiterbildungsordnung und/oder den Kursinhalten der Bundesärztekammer durchgeführt.